Standesamt
Übergeordnete Einheit: 32 Ordnungsamt
Eheschließung
Bezüglich einer beabsichtigten Eheschließung setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns zur Terminabstimmung in Verbindung.
Kirchenaustritt
Was benötige ich?
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- soweit vorhanden Taufbescheinigung/Urkunde
Urkunden/Beglaubigte Abschriften
Es können nur solche Urkunden ausgestellt werden, deren zugrundeliegender Personenstandsfall im Einzugsgebiet der VG Ershausen/Geismar (Standesamt Schimberg) stattgefunden hat. Gleiches gilt für beglaubigte Abschriften von Registereinträgen. Sollten Sie also eine beglaubigte Abschrift Ihres eigenen Geburtseintrages benötigen, so ist das Standesamt zuständig, zu dessen Einzugsbereich der auf Ihrem Personalausweis vermerkte Geburtsort gehört.
Mitarbeiter
Herr RippelVorsitzender der VG(036082) 4 41 11 |
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Frau WeinrichOrdnungsamt, Standesamt(036082) 4 41 30 |