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Standesamt

Übergeordnete Einheit: 32 Ordnungsamt

 

Eheschließung

Bezüglich einer beabsichtigten Eheschließung setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns zur Terminabstimmung in Verbindung.

 

Kirchenaustritt

Was benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • soweit vorhanden Taufbescheinigung/Urkunde

 

Urkunden/Beglaubigte Abschriften

Es können nur solche Urkunden ausgestellt werden, deren zugrundeliegender Personenstandsfall im Einzugsgebiet der VG Ershausen/Geismar (Standesamt Schimberg) stattgefunden hat. Gleiches gilt für beglaubigte Abschriften von Registereinträgen. Sollten Sie also eine beglaubigte Abschrift Ihres eigenen Geburtseintrages benötigen, so ist das Standesamt zuständig, zu dessen Einzugsbereich der auf Ihrem Personalausweis vermerkte Geburtsort gehört.

 

Mitarbeiter

Herr Rippel

Vorsitzender der VG
Telefon (036082) 4 41 11

Frau Weinrich

Ordnungsamt, Standesamt
Telefon (036082) 4 41 30